RB Leipzig und die Mitgliedschaft

Wir sind große Fans von RB Leipzig. Natürlich. Und wie das so ist als Fan, möchte man irgendwann auch ein echter Teil seines Lieblingsvereins werden: wir beschlossen eine MITGLIEDSCHAFT zu beantragen.

Der Antrag dafür beträgt die Länge einer DIN A4-Seite und ist wunderbar einfach auf der RB-Homepage zu finden. Wir entschieden uns für die „BRONZE“-Variante (70€/ Jahr), da die 1000€ für „GOLD“ bei aller Liebe dann doch des Guten zu viel ist für den einfachen Kurvensteher.

Nachdem wir die wenigen Zeilen des Formulars ausgefüllt hatten, wies uns RB Leipzig daraufhin, dass wir mit dem Einsenden ausdrücklich erklären, die SATZUNG und ORDNUNGEN des Vereins zu akzeptieren und sich nach diesen zu richten. Lästig, aber ok, dachten wir. Aber echte Fans lesen sich das natürlich gerne durch:

Mitgliedschaft RB Leipzig

Das Dumme ist nur: man findet im Internet keine SATZUNG des Vereins. Nirgends. Also riefen wir bei RB Leipzig an und baten um eben diese. Nachdem wir durch das Betätigen der Taste 3 natürlich die Möglichkeit wahrnahmen „Fangesänge zu hinterlassen“, wurden wir von einer jungen Dame begrüßt, die uns alle diesbezüglichen Unterlagen umgehend per Email zukommen lassen wolle.

Nur drei Minuten später meldete sich unser Postfach mit einer Nachricht aus Leipzig, in der wir darüber in Kenntnis gesetzt wurden, dass „Die Vereinssatzung sowohl im Registergericht am Amtsgericht Leipzig, als auch in unserer Geschäftsstelle“ einzusehen sei und: „Sollten Sie eine Einsicht in die Satzung wünschen, bitten wir Sie, vorab einen Termin mit uns zu vereinbaren.“ Da wir jedoch mehrere hundert Kilometer entfernt von unserem geliebten RB Leipzig wohnen und dies den sicherlich sehr leckeren Kaffee im Registeramt unmöglich macht, riefen wir noch einmal an…

RBL: „Hallo Herr Stermann!“

Furche: „Ja, hallo! Hier ist noch einmal Lukas. Ich habe eine Frage. Jetzt haben Sie mir ja freundlicherweise die Mail geschickt…

RBL: „Genau.“

Furche: „Jetzt vermisse ich allerdings doch noch die Satzung und die Ordnungen, die ich ja eigentlich lesen wollte.“

RBL: „Ähm, ja. Das steht eigentlich in der Mail drin. Warten Sie, ich schau mal eben.“

Furche: „Genau, richtig. In der Mail steht ja, dass die Vereinssatzung nur vor Ort in der Geschäftsstelle einsehbar ist oder beim Amtsgericht.“

RBL: „Ja, und da müssten Sie einen Termin vereinbaren.“

Furche: „Ja, das ist für mich natürlich relativ schlecht, weil – ich studiere in Hildesheim und ich bin großer RB Fan, aber ich möchte das natürlich vorher irgendwie einsehen und ich kann im Moment gar nicht nach Leipzig fahren.“

RBL: „Ja…“

Furche: „Ist das möglich, dass Sie mir da einfach eine PDF zuschicken? Also ich kenne das nur von…also ein Freund von mir z.B., der ist Schalke-Fan und der hat zu mir gesagt, das wäre öffentlich alles einsehbar.“

RBL: „Mmh…ja.“

Furche: „Also der hat das aus dem Internet heruntergeladen.“

RBL: „Ich kann nicht sagen, ob das möglich ist. Also generell ist die Info eigentlich, dass es…dass es nicht einsehbar ist, ne…und dass dafür dann ein Termin vereinbart werden muss.“

Furche: „Aha. Und wäre das denn dann ok eine Kopie mit nach Hause zu nehmen, wenn ich dort vor Ort wäre oder so? Oder kann ich es nur vor Ort ansehen?“

RBL: „Mmh…ich frag mal eben ne Kollegin.“ […]

— WARTESCHLEIFE

RBL: „Hörst duuu…?!“

Furche: „Jahaaa.“

RBL: „Ähm, ich hab nochmal nachgefragt und es tut mir sehr, sehr leid, aber wir können da leider keine Ausnahme machen. Vielleicht bist du aber doch mal in Leipzig wenn du dir ein Heimspiel bei uns anschauen möchtest und dann könntest du ja dann am Spieltag, oder wenn du ein bisschen länger in Leipzig bist, einen Termin vereinbaren.“

Furche: „Ok, aber….mmh. Ok, da fühl ich mich…“

RBL: „Es geht leider nicht. Es ist genauso wie wenn du – meine Kollegin hat eben den treffenden Vergleich gebracht – wenn man zum Beispiel seine Abinote einsehen möchte oder so, ne, dann würde das ja quasi auch nicht übers Telefon oder per Email oder so gehen. Da muss man dann wirklich en Termin vereinbaren, wenn du das sehen möchtest.“

Furche: „Ja, dann…dann muss ich mir das nochmal überlegen, ne.“

Diesem Totschlag-Argument konnten wir nichts entgegnen. So unterschrieben wir den Mitgliedsbeitrag, der von uns das Akzeptieren einer Satzung fordert, die wir nicht kennen. Aber gut. Wer von uns hat sich jemals die iTunes-AGB´s durchgelesen – also schnell in die Post damit und bloß nicht nachdenken. Alles für die Firma!

Hochachtungsvoll,

Eure Furche

6 Kommentare

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  2. Fan2801

    Der Gang zum Registergericht ist nun aber wirklich nichts kompliziertes. Brauchst du keine Anmeldung, gibt es keine Warteschlange, kannst du direkt durchlesen und wenn du die paar Euro für den dortigen Kopierer hast auch gern kopieren.

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